Wahlarzt
Jeder versicherte Patient kann einen Wahlarzt privat aufsuchen und sich behandeln lassen. Die in Anspruch genommene ärztliche Leistung wird vom Patienten bezahlt und eine Honorarnote wird ausgestellt. Diese wird dann bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht.
Abhängig von der jeweiligen Krankenkasse, werden zwischen 40 und 90 Prozent der anfallenden Kosten übernommen und unkompliziert rückvergütet.